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Stichwort English Beschreibung
Ersatzgeschäft (Maklervertrag) subnstitute deal/transaction (estate agent's contract) Unter einem Ersatzgeschäft versteht man, dass der Auftraggeber des Maklers zum Beispiel statt eines Mietvertrags einen Kaufvertrag über die Immobilie abschließt. Provisionen für derartige Ersatzgeschäfte werden grundsätzlich als zulässig bewertet. Sie können auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Maklers vereinbart werden. Voraussetzung ist allerdings, dass schon im Maklervertrag ein Mietvertrag und ein Kaufvertrag als vom Makler nachzuweisende beziehungsweise zu vermittelnde Hauptverträge benannt sind.